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Informationen für Aussteller

Informationen rund um den Kunsthandwerkermarkt in Weil der Stadt, 4. und 5. Mai 2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Marktordnung und Datenschutz


Bewerbungsfrist bis 15. Januar 2024
Anfragen gehen immer. Bitte senden Sie uns zeitnah das ausgefüllte Bewerbungsformular zu.
Entweder per Mail an khw-wds@web.de,
oder postalisch an Udo Bögelsack, Kanalweg 56, 76149 Karlsruhe
Sobald wir Ihre Bewerbung bestätigen und die Rechnung zusenden, können Sie die Standgebühr überweisen und sind damit verbindlich angemeldet. Bei Fragen melden Sie sich bitte per Mail oder gerne auch telefonisch.

Standgebühr
Die Standgebühr variiert nach Größe: Der Grundpreis für 3m beträgt 214,20 € (180,- plus 19% MWSt.).  Jeder weitere Meter kostet zusätzlich 20,- € plus MwSt. Also 4m 200,- plus 38,- = 238,- €. Entsprechend bei 5m oder 6m. Die Standgebühr muss zum Zahlungsziel das auf der Rechnung genannt wird bei uns eingehen. Sollte bis dahin keine Überweisung eingegangen sein, wird der Standplatz anderweitig vergeben. 
Für einen von uns gestellten Stromanschluss wird eine Gebühr von 20,- € plus Mwst. also 23,80 € erhoben. Ein Anspruch auf einen Marktstand entsteht durch eine Bewerbung nicht !

Rücktritt
Nach Bestätigung der Teilnahme durch den Veranstalter und Organisator ist ein freier Rücktritt nur bis 3 Monate vor dem Markttermin möglich. Ab 6 Wochen vor dem Markt ist die volle Standgebühr fällig. Nehmen Sie bei Fragen bitte Kontakt auf.

Marktzeiten
Der Markt findet Samstag von 11 bis 18 Uhr und Sonntag von 11 bis 18 Uhr statt.
Am Freitag kann von 18 Uhr bis 21 Uhr aufgebaut werden, am Samstag ab 7 Uhr. Der Abbau kann ab 18 Uhr beginnen, die Einfahrt auf das Marktgelände
erst ab 18.30 Uhr. Bitte diese Zeiten unbedingt einhalten!

Miteinander
Bitte sorgt mit für einen reibungslosen Ablauf:
Für den Aufbau - zügig ausladen, Fahrzeuge wegfahren, dann aufbauen. Für den Abbau - erst abbauen, dann mit dem Fahrzeug aufs Gelände zum einladen.
Sprecht euch mit den Standnachbarn ab und seid nett miteinander.

Standplatz
Die Zuteilung der Standplätze erfolgt durch den Veranstalter. Die Standflächen sind einzuhalten. Vor- und Seitendächer sind bei der Standgröße in der Bewerbung mit anzugeben. Nach Möglichkeit wird den Handwerkern der gleiche Platz oder ein Platz in der Nähe wie im Vorjahr wieder zugeteilt. Wünsche versuchen wir zu beachten. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

Standgestaltung

Ein erfolgreicher Markt und sein überregionaler Ruf sind abhängig von der gemeinsamen Arbeit aller Beteiligten. Wir erwarten daher eine sorgsame und anspruchsvolle Gestaltung der Marktstände und eine entsprechende Präsentation der selbst hergestellten Arbeiten. Ein Schild mit Name und Adresse des Standbetreibers ist Pflicht. Nur die angemeldete Ware darf angeboten werden, diese muss mit Preisen ausgezeichnet sein. Der Verkauf von Handelsware ist nicht zugelassen und führt zum Ausschluss des Marktes!

Stromverbrauch
Der Stromverbrauch eines Standes darf 300W nicht überschreiten.

Marktbewachung
Das Marktgelände ist Samstag ab 20 Uhr bis Sonntag 6 Uhr bewacht. Für Diebstahl oder Schäden können wir dennoch keine Haftung übernehmen.

Stände
Billig-, Baumarkt-, Gartenpavillons sind nicht erlaubt. Wir erwarten professionelle Marktpavillons/-stände. Der Aussteller hat eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass weder von seinem Stand noch von seiner Ware Gefahren für Dritte ausgehen. Ebenso muss der Stand und die Ware gegen Wind und Wetter gesichert werden.

Datenschutz
Wir verwenden die uns von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten (Kontaktdaten, Fotos) ausschließlich um mit Ihnen zu kommunizieren und zu Werbe- und Infozwecken auf der Internetseite www.kunsthandwerk-wds.de. Sie können Ihr Einverständnis dazu jederzeit schriftlich widerrufen. Die Daten werden dann gelöscht.

Haftungsausschluss
Für Personen- oder Sachschäden, die ein Aussteller oder ein von ihm Beauftragter verursacht, haftet der Aussteller in voller Schadenshöhe. Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für Verluste oder Schäden an Ständen oder Ausstellungsstücken. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist Pflicht für alle Aussteller. Für Schäden oder Ausfall des Marktes durch höhere Gewalt übernehmen die Veranstalter keine Haftung.

Vielen Dank für Ihr Interesse.
Mit besten Grüßen

Udo Bögelsack und Marktteam

angepasst am 22.12.2023